Auf den Seiten des elektronischen Bundesanzeigers wurde am 2. Juli 2010 der "Deutsche Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 26. Mai 2010 veröffentlicht.. Eine Version mit markierten Änderungen wird vermutlich in Kürze auf den Seiten der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex veröffentlicht.
Beim Deutschen Corpoarte Governance Kodex handelt es sich um eine Regelwerk das vor allem Vorschläge enthält, was eine gute Corporate Governance, also ethische Verhaltensweisen von Mitarbeitern und Führungen von Unternehmen und Organisationen, ausmacht.
Börsennotierte Gesellschaften haben nach § 161 AktG die Pflicht, eine sog. Entsprechenserklärung zu den Verhaltensempfehlungen des Kodex abzugeben. Dabei ist jedoch lediglich angabepflichtig, ob die Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrates i.S.d. § 161 AktG erfolgte und den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht wurde. Die Angabepflicht bezieht sich nicht auf den Inhalt der Erklärung, d.h. es sind keine Angaben zu machen, ob und in welchem Umfang die Gesellschaft die Empfehlungen befolgt oder nicht befolgt hat.
Dienstag, 6. Juli 2010
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