Das Bundesfinanzminsterium hat einen Fragen und Antworten Katalog zum Thema Verzögerungsgeld nach § 146 Abs. 2b AO auf seiner Internetseite bereitgestellt.
Das Verzögerungsgeld wurde im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2009 neu in die AO aufgenommen. Ziel ist eine Sanktionierung von Steuerpflichtigen, die ihren Pflichten im Rahmen der digitalen Außenprüfung nicht oder nur zeitverzögert nachkommen.
Das Verzögerungsgeld kann zwischen EUR 2.500 und EUR 250.000 festgesetzt werden. Mehrfache Festsetzungen sind zulässig.
Zwischenzeitlich liegt auch bereits ein erstes Urteil zum Verzögerungsgeld vor.
In der Praxis ist auch zu beobachten, dass Außenprüfer verstärkt auf die Möglichkeit eines Verspätungszuschlages hinweisen, um bereits zu Beginn einer Außenprüfung ein "Druckmittel" zu benennen.
Donnerstag, 15. Juli 2010
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
0 Kommentare:
Kommentar veröffentlichen