Die Wirtschaftsprüferkammer hat sich am 29.07.2010 mit einer Pressemitteilung zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen durch Wirtschaftsprüfer geäußert.
Im Kreis der Berufsträger herrschte bislang Unsicherheit darüber, welche Grundsätze durch "Doppelberufsträger" bei der Erstellung von Jahresabschlüssen zu beachten sind:
- IDW S 7 - IDW Standard: Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen (Stand: 27.11.2009)
- Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen i.d.F. vom 13.04.2010
In der o.g. Verlautbarung stellt die WPK letzlich fest, dass die Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer keine Aussagen enthält, die bei Anwendung durch einen Wirtschaftsprüfer / vereidigten Buchprüfer zu einer Verletzung von Berufspflichten führen würden.
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