Dienstag, 19. Oktober 2010

IDW Praxishinweis 1/2010 - Gutachterliche Stellungnahme eines Wirtschaftsprüfers über die Umsetzung des § 87 AktG i.d.F. des VorstAG

Der HFA des IDW hat am 8. Oktober 2010 den IDW Praxishinweis1/2010: Gutachterliche Stellungnahme eines Wirtschaftsprüfers über die Umsetzung des § 87 AktG i.d.F. des VorstAG verabschiedet. § 87 AktG regelt die Grundsätze für die Bezüge der Vorstandsmitglieder und wurde im Rahmen des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) vom 31. Juli 2009 (BGBl I 2009, S. 2509) neu gefasst bzw. überarbeitet. Demnach ist es Aufgabe des Aufsichtsrates, die Angemessenheit der Bezüge der Vorstandsmitglieder zu überwachen.

Der IDW Praxishinweis enthält nun Hilfestellungen für die Erstellung der gutachterlichen Stellungnahme durch einen Wirtschaftsprüfer. Darüber hinaus enthält der Standard ein Formulierungsbeispiel.


Der IDW Praxishinweis 1/2010 wird in Heft 11/2010 der IDW Fachnachrichten sowie im WPg Supplement 4/2010 veröffentlicht.

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