Der Deutsche Bundestag hat in der Sitzung am 28. Oktober 2010 mit den Stimmen der Koalitionfraktionen und der SPD das vierte Gesetz zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung angenommen. Die Fraktion "Die Linke" und "Bündnis 90/Die Grünen" haben sich bei der Abstimmung enthalten.
Der
Gesetzesentwurf datiert auf den 21. Juli 2010, die
Beschlussempfehlung auf den 27. Oktober 2010.
- Einführung der Briefwahl zum Beirat der Wirtschaftsprüferkammer;
- Vereinbarkeit der Tätigkeit im Angestelltenverhältnis bei der BaFin im Bereich des Enforcement-Verfahrens mit dem Beruf des Wirtschaftsprüfers;
- Zuständigkeit der Wirtschaftsprüferkammer für die Ahndung der durch Mitglieder begangenen Ordnungswidrigkeiten.
Die vermutlich weitreichenste Änderung ist sicherlich die Einführung der Briefwahl zum Beirat der Wirtschaftsprüferkammer. Bisher stellte es, insbesondere für die Mitarbeiter und Inhaber von kleinen und mittelgroßen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften einen unverhältnismäßigen und mit hohen Kosten verbundenen Aufwand dar, extra für die Wahl des Beirats zur Wirtschaftsprüferversammlung anzureisen. Künftig werden die Mitglieder des Beirats in unmittelbarer, freier und geheimer Briefwahl gewählt.
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