Mittwoch, 22. Dezember 2010
Montag, 20. Dezember 2010
IDW PH 9.330.3 verabschiedet: Einsatz von Datenanalysen im Rahmen der Abschlussprüfung
Der Hauptfachausschuss des IDW hat in seiner Sitzung am 24.11.2010 den Prüfungshinweis "Einsatz von Datenanalysen im Rahmen der Abschlussprüfung" billigend zur Kenntnis genommen. Verabschiedet wurde der Hinweis bereits am 15.10.2010 durch den Fachausschuss für Informationstechnologie (FAIT).
Mit dem IDW PH 9.330.3 stellt der Fachausschuss für Informationstechnologie einen praxisorientierten Hinweis vor, wie Datenanalysen in der Abschlussprüfung eingesetzt werden können. Ziel dieses IDW Prüfungshinweises ist es, den Einsatz von Datenanalysen im Rahmen der Jahresabschlussprüfung darzustellen und die Integration des methodischen Ansatzes von Datenanalysen in den risikoorientierten Prüfungsansatz zu erläutern. Als Hilfestellung für die praktischen Anwendung wird im Anhang eine Zusammenstellung von typisierten Datenanalysen nebst beispielhaften Erläuterungen angeboten.
Der Abdruck des Hinweises erfolgt im Heft 1/2011 der IDW Fachnachrichten und im WPg Supplement 1/2011.
Mit dem IDW PH 9.330.3 stellt der Fachausschuss für Informationstechnologie einen praxisorientierten Hinweis vor, wie Datenanalysen in der Abschlussprüfung eingesetzt werden können. Ziel dieses IDW Prüfungshinweises ist es, den Einsatz von Datenanalysen im Rahmen der Jahresabschlussprüfung darzustellen und die Integration des methodischen Ansatzes von Datenanalysen in den risikoorientierten Prüfungsansatz zu erläutern. Als Hilfestellung für die praktischen Anwendung wird im Anhang eine Zusammenstellung von typisierten Datenanalysen nebst beispielhaften Erläuterungen angeboten.
Der Abdruck des Hinweises erfolgt im Heft 1/2011 der IDW Fachnachrichten und im WPg Supplement 1/2011.
Stellungnahmen zum Grünbuch der EU zur Abschlussprüfung
Nachdem der offizielle Termin für Rückmeldungen abgelaufen ist, hier ein paar der von Berufsverbänden abgegebenen Stellungnahmen:
Wer noch weitere Quellen hat, kann diese gerne als Kommentar hinzufügen.
- Wirtschaftsprüferkammer: http://www.wpk.de/pdf/WPK-Stellungnahme_08-12-2010.pdf
- Deutscher Wirtschaftsprüfer Verein: http://www.dwpv.de/files/Stellungnahme_green_paper.pdf
- Institut der Wirtschaftsprüfer: http://www.idw.de/idw/download/Gruenbuch_IDW_Stellungnahme_Deutsch.pdf?id=603686&property=Datei
- WP net: http://wp-net.com/Downloads/10-12-08_wp.net-Anschreiben-und-Konsultation-Gruenbuch_deutsch.pdf
- Fédération des Experts Comptables Européens (FEE): http://www.fee.be/fileupload/upload/Barnier%20101208%20FEE%20Response%20to%20EC%20Green%20Paper%20Audit%20Policy8122010431731.pdf
- Abschlussprüferaufsichtskommission: http://www.apak-aoc.de/pdf/APAK-AOC--Presseinformation_Gruenbuch_Taetigkeitsschwerpunkte_2011.pdf
- Deutscher Steuerberaterverband: http://www.dstv.de/download/26-01-162-06-10-dstv-stellungnahme-zum-gruenbuch-abschlusspruefung
- Österreich: Stellungnahme der Kammer der Wirtschaftstreuhänder und des Instituts Österreichischer Wirtschaftsprüfer: http://www.iwp.or.at/Documents/aktuell_2010-12-09.pdf
Wer noch weitere Quellen hat, kann diese gerne als Kommentar hinzufügen.
Freitag, 3. Dezember 2010
IDW PS 400 neu verabschiedet
Der Hauptfachausschuss des IDW hat in seiner Sitzung am 24. November 2010 eine Änderung des Prüfungsstandards PS 400 "Grundsätze für die ordnungsmäßige Erteilung von Bestätigungsvermerken bei Abschlussprüfungen" verabschiedet.
In die Neufassung wurde ein Formulierungsvorschlag für den Fall eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks bei einer Prüfung eines IFRS Abschlusses aufgenommen, damit wurden die Anforderungen des ISA 700 "Forming an Opinion and Reporting on Financial Statements" umgesetzt.
Die Neufassung gilt für alle Jahresabschlussprüfungen, für nach dem 15. Dezember 2010 beginnende Geschäftsahre. Eine freiwillige frührere Anwendung ist möglich.
In die Neufassung wurde ein Formulierungsvorschlag für den Fall eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks bei einer Prüfung eines IFRS Abschlusses aufgenommen, damit wurden die Anforderungen des ISA 700 "Forming an Opinion and Reporting on Financial Statements" umgesetzt.
Die Neufassung gilt für alle Jahresabschlussprüfungen, für nach dem 15. Dezember 2010 beginnende Geschäftsahre. Eine freiwillige frührere Anwendung ist möglich.
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