Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) weist auf seiner Internetseite darauf hin, dass ab sofort die Vollständigkeitserklärungen für in Umlauf gebrachte Verpackungen für das Jahr 2010 eingereicht werden können.
Diese Vollständigkeitserklärung für Verkaufsverpackungen ist von einem Wirtschaftsprüfer, einem Steuerberater, einem vereidigten Buchprüfer oder einem unabhängigen Sachverständigen nach Anhang I Nr. 2 Abs. 4 VerpackV zu prüfen und mit einer qualifizierten digitalen Signatur zu versehen (weitere Informationen).
Für die Einreichung gilt eine Frist bis zum 1. Mai 2011.
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