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Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) berichtet über die Ergebnisse der Enforcement-Prüfungen 2010 und legt ihren Tätigkeitsbericht vor.
Die Aufgaben der DPR ergeben sich aus § 342b bis § 342e HGB und beinhalten im Wesentlichen die Überwachung der Rechnungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen.
Auf ihrer Website stellt die DPR nun ihren Bericht für das Jahr 2010 vor und berichtet, dass im Jahr 2010 genau wie im Vorjahr insgesamt 118 Prüfungen durchgeführt wurden. Dabei ist die Quote der Fälle mit fehlerhafter Rechnungslegung gegenüber dem Vorjahr leicht auf 26% gestiegen. Als Ursache für die hohe Fehlerquote wird nach wie vor die Komplexität der IFRS und der Einfluss der Finanz- und Wirtschaftskrise gesehen.
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