Die Wirtschaftsprüferkammer hat auf der Seite www.wpk.de/transparenzberichte/ die nach § 55c WPO vorgeschriebenen Transparenzberichte bereit gestellt.
Zur Veröffentlichung / Hinterlegung eines Transparenzberichtes sind Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse im Sinne des § 319a HGB durchführen.
Freitag, 6. Mai 2011
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